In der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) legt der G-BA (Gemeinsamer Bundesauschuss) Vorgaben an die jährlich kassenspezifisch zu erstellenden und zu veröffentlichenden Qualitätsberichte fest. Die aktuellen Vorgaben betreffen die Disease Management Programme KHK, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, COPD und Asthma.

Die Krankenkassen sind gemäß Richtlinie verpflichtet, für jede KV-Region, in der ein DMP angeboten wird, die Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie deren zugrundeliegenden Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren darzustellen.

Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen gehören insbesondere

  • Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldefunktionen (Reminder)
  • Maßnahmen zur Förderung der Eigeninitiative  und aktiven Teilnahme der Versicherten am DMP
  • Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für eingeschriebene Versicherte

Die Berichte nennen auch die Anzahl der DMP-Teilnehmer, die in dem Berichtsjahr mit der jeweiligen Qualitätssicherungsmaßnahme versorgt wurden. Zudem listet der Bericht auf, wie viele DMP-Teilnahmen beendet wurden und aus welchen Gründen.

Die ausführlichen Berichte können Sie an dieser Stelle einsehen. Sie sind unterteilt in die Regionen, in denen die Programme angeboten werden.

Bundesweit:

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:

Bremen:

Hamburg:

Hessen:

Mecklenburg-Vorpommern:

Niedersachsen:

Nordrhein:

Rheinland-Pfalz:

Saarland:

Sachsen:

Sachsen-Anhalt:

Schleswig-Holstein:

Thüringen:

Westfalen-Lippe: