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Schwierige Entscheidung

Die Angehörigen sind bei einem Hirntod im Krankenhaus nicht nur mit dem Tod ihres Familienmitglieds konfrontiert. Sie müssen oft auch eine Entscheidung darüber treffen, ob die Organe des Toten für eine Organspende freigegeben werden sollen - immer dann, wenn der Verstorbene diese Entscheidung nicht selbst getroffen hat.

Verpflichtet zum Gespräch

Bei einem Hirntod sind die Ärzte verpflichtet, mit den Angehörigen über eine mögliche Organspende zu sprechen. In deutschen Kliniken ist es üblich, die Angehörigen auch dann zu fragen, wenn der Verstorbene sich eindeutig erklärt hat, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.

Gemeinsam mit dem Arzt versuchen die Angehörigen dann, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Denn das Transplantationsgesetz legt fest, dass der Wille des Verstorbenen auch nach seinem Tod gilt. Ist er nicht bekannt, versuchen die Ärzte mit den Angehörigen herauszufinden, was der mutmaßliche Wille des Toten gewesen wäre. Dabei unterstützen oft Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das Krankenhaus zieht sie hinzu, wenn ein Patient durch einen Hirntod stirbt.

Die Behandlung endet

Entschließen sich die Angehörigen gegen eine Organspende, beenden die Ärzte die künstliche Beatmung. Dann steht kurze Zeit später das Herz des Toten still, und bald werden die äußeren Todeszeichen sichtbar: die Totenstarre und die Leichenflecken.

Fällt die Entscheidung für die Organspende, wird der Kreislauf des Hirntoten noch bis zur Operation für die Organentnahme aufrechterhalten. Der hirntote Mensch wird weiter gepflegt und erhält Medikamente, die zum Beispiel den Kreislauf stabilisieren, damit die Organe keinen Schaden nehmen. Die pflegerischen und ärztlichen Maßnahmen kommen nicht mehr dem Spender zugute, sondern - bei einer erfolgreichen Transplantation - den Empfängern.