Ambulante augenchirurgische Eingriffe in Schleswig-Holstein
Besonderes Behandlungsangebot
Die Chancen, die Augenerkrankung "Grauer Star" durch eine Operation zu heilen, stehen sehr gut. In Kooperation mit vielen Augenarztpraxen in Schleswig-Holstein können TK-Versicherte diese Operationen am Auge ambulant statt stationär durchführen lassen. Außerdem werden Patienten von der Diagnostik über die Operation bis zur Nachsorge aus einer Hand versorgt.
Besondere Behandlungsangebote der TK
Mehr erfahren zu besonderen BehandlungsangebotenDas Wichtigste in Kürze
- Erkrankungsbereich: Augen
- Therapien: Ambulantes Operieren
- Behandlungsregion: Schleswig-Holstein
- Zugangsmöglichkeit: bundesweit
Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.
Details zur Behandlung
Der Graue Star gilt als die häufigste Ursache für Erblindung. Mit einer sogenannten Katarakt-Operation kann der Graue Star gut behandelt werden. Bei diesem Routineeingriff wird eine neue künstliche Linse eingesetzt.
Wir kooperieren in ganz Schleswig-Holstein mit einem engen Netzwerk von Augenarztpraxen. Dort können sich TK-Versicherte ambulant operieren lassen. Das heißt, Sie werden noch am Operationstag wieder nach Hause entlassen und können sich in Ihrer vertrauten Umgebung erholen. Auch die Nachsorge ist gesichert - diese übernimmt der Operateur oder Ihr Augenarzt.
Sie suchen sich Ihre Wunschpraxis aus den teilnehmenden Praxen selbst aus und entscheiden mit, wann und wo Sie operiert werden. Das Vorgespräch und die Operation erfolgen durch denselben Facharzt, der auch die ganze Behandlung koordiniert. Sie entscheiden, welcher Arzt die Nachsorge übernehmen soll.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kurzfristiger Operationstermin
- Modernste Operationsmethoden
- Überflüssige Untersuchungen und sich widersprechende Behandlungen werden durch die sogenannte koordinierte Behandlung vermieden.
- Schnellere Erholung zu Hause
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig.
Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine "Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung". Diese geben Sie dort zurück.
Bindungsfrist
Während der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärzte gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der letzten Nachsorgeuntersuchung.
Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt auf
Dieses Angebot können Sie zum Beispiel in folgenden Städten in Anspruch nehmen:
- Elmshorn
- Eutin
- Heide
- Husum
- Itzehoe
- Flensburg
- Kiel
- Lübeck
- Pinneberg
- Rendsburg
Gern senden wir Ihnen eine Adressliste der teilnehmenden Praxen per Post zu.
Rufen Sie einfach unser TK-Service-Team an:
Telefon: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr)
Fragen zum Behandlungsangebot
Unsere Spezialisten vom TK-PatientenService beraten Sie gern:
Tel. 040 - 46 06 62 01 70
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 16 Uhr