Gesundheits-Apps auf Rezept: Das DiGA-Verzeichnis
Durch das Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes können seit dem 06. Oktober 2020 sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DiGA) von den Krankenkassen übernommen werden - die "App auf Rezept".
Das DiGA-Verzeichnis
Das offizielle DiGA-Verzeichnis finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Verzeichnis sind alle DiGAs enthalten, die von der TK erstattet werden dürfen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung einer DiGA die vorgesehene Diagnose benötigen. Ebenso muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei manchen DiGAs bestimmte Diagnosen ausschließen, bei denen eine Nutzung der DiGA nicht erfolgen darf. Die Indikationen und die sogenannten "Kontraindikationen" finden Sie in dem verlinkten DiGA-Verzeichnis. Lassen Sie sich die DiGA am besten direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnen, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Mehr zum Antrag einer DiGA erfahren sie unter Digitale Gesundheitsanwendungen - Antrag stellen .
Für einen sofortigen Therapiestart können Sie für viele Diagnosen auch ein digitales TK-Angebot nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Verordnung oder einen Diagnosenachweis. Unsere digitalen Angebote haben zudem weitere Vorteile z.B. eine längere Nutzungsdauer. Sie gelangen mit einem Mausklick auf die entsprechende Anwendung zum gewünschten Angebot.
Erfahren Sie noch mehr: Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung und wie unterscheidet sie sich von anderen Gesundheitsapps?