Qualitätskriterien für Gesundheitsportale (2/7)
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Häufig genutzt, einfach zu erreichen - Gesundheitsinformationen im Internet, zum Beispiel in speziellen Gesundheitsportalen. Oft fehlt diesen Seiten jedoch eine systematische Qualitätssicherung. Erfahren Sie hier, wie Sie die Qualität bewerten können.
Jeder kann Gesundheitsinformationen ins Internet stellen. Ob sich eine Seite um seriöse und systematisch qualitätsgeprüfte Informationen bemüht, eine Außenseitermeinung darstellt oder die persönlichen Erfahrungen einer Einzelperson widergibt, lässt sich anhand von formalen Qualitätskriterien einschätzen. Hilfreich sind auch Gütesiegel für Internetseiten.
Gütesiegel für Internetseiten
Gütesiegel für Internetseiten mit Patienteninformationen werden von mehreren Anbietern vergeben, zum Beispiel von der Stiftung Health on the Net (HON) aus der Schweiz und dem Aktionsforum Gesundheitsinformationssysteme (afgis) e. V. aus Deutschland. Die Anbieter haben jeweils eigene Qualitätskriterien entwickelt und vergeben auf Antrag eines Betreibers ihr Gütesiegel für einen bestimmten Zeitraum, meist ein bis zwei Jahre - wenn die Qualität stimmt und der Betreiber sich dazu verpflichtet, die geforderten Kriterien auch weiterhin einzuhalten. Die Betreiber dürfen dann das Gütesiegel auf ihrer Internetseite zeigen.
Auch die TK hat sich die Qualität der medizinischen Informationen auf ihren Seiten von diesen Anbietern mit deren Gütesiegel bestätigen lassen.
Wie seriös ein Gesundheitsportal ohne Gütesiegel ist, können Sie mithilfe der zehn Qualitätskriterien auf der folgenden Seite selbst einschätzen. Diese formalen Qualitätskriterien geben fundierte erste Hinweise auf die Qualität einer Seite.
Bei Internetseiten mit und ohne Gütesiegel sollten Sie weiterhin die allgemeinen inhaltlichen Qualitätskriterien beachten, die auch für Broschüren gelten.
Zehn Qualitätskriterien für Internetseiten
Kriterium 1: Informationen zum Anbieter
Wer steht hinter dem Internet-Angebot zum Thema Gesundheit? Eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Universität oder eine Fachgesellschaft? Angaben über den Anbieter von Gesundheitsinformationen helfen, Themen besser einzuordnen und zu bewerten.
Kriterium 2: Ziele und Zielgruppen der Internetseite
Welchen Zweck verfolgt die Internetseite und für wen ist sie gedacht? Für Wissenschaftler oder für die Verbraucher? Das sollte klar angegeben werden. Außerdem muss deutlich werden, ob es sich um Sach- oder Werbeinhalte handelt und was den Anbieter bewegt, die Informationen anzubieten. Richtet sich die Seite an medizinische Laien, sollte sie darauf hinweisen, dass die Informationen zur Unterstützung und nicht als Ersatz der Gespräche zwischen Arzt und Patient dienen.
Kriterium 3: Qualifikation der Autoren
Wer hat die Information verfasst? Was qualifiziert den Autor/die Autoren, sich zu dem Thema kompetent zu äußern? Diese Informationen sind besonders wichtig, wenn Sie Seriosität und Verlässlichkeit von Gesundheitsinformationen beurteilen wollen. Gesundheitsinformationen und medizinische Ratschläge sollten ausschließlich von medizinisch oder gesundheitswissenschaftlich ausgebildeten Fachleuten stammen. Ist das bei einigen Texten nicht der Fall, muss die Seite darauf hinweisen.
Kriterium 4: Hinweise zu Datenquellen und Aktualität der Information
Auf welche Quellen stützen sich die Informationen? Wie alt sind diese Quellen? Wie aktuell ist die Internetseite? Handelt es sich bei den Aussagen auf der Internetseite um eine persönliche Erfahrung des Autors oder um eine wissenschaftliche Studie? Derartige Angaben helfen den Lesern auch, gezielt weitere Quellen zu verfolgen. Auch wann die Internetseite zuletzt geändert wurde, sollten Sie leicht erkennen können, zum Beispiel unten auf der Seite.
Ausgewogene wissenschaftliche Belege sollten alle Angaben bezüglich des Nutzens einer bestimmten Therapie, eines bestimmten Produktes oder Dienstes untermauern. Dies bedeutet, dass wissenschaftliche Erkenntnisse vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden müssen, damit deren Glaubwürdigkeit garantiert wird.
Quellen müssen korrekt und deutlich angegeben sein, ebenso ihr Entstehungsdatum. Denn was vor zwanzig Jahren aktuell war, kann heute in der Medizin als veraltet oder sogar schädlich gelten. Gesundheitsinformationen müssen sich daher immer am aktuellen Erkenntnisstand orientieren.
Kriterium 5: Hinweise zur Qualitätssicherung
Sichern die Betreiber regelmäßige und angemessen die Qualität der Informationen? Ist eine Gesundheitsseite das Werk eines Einzelnen? Oder steckt die Arbeit einer ganzen Redaktion dahinter, die genau definiert und plant, was sie ins Netz stellt? Ob den Anbietern von Gesundheitsinformation die inhaltliche Qualität ihrer Internetseiten am Herzen liegt und mit welchen Methoden sie diese sichern, gibt dem Nutzer wertvolle Hinweise. Das kann zum Beispiel die Information sein, dass Texte regelmäßig aktualisiert oder von unabhängigen Experten gegengelesen werden, oder auch, dass nur Quellen herangezogen werden, die für jedermann nachvollziehbar sind.
Kriterium 6: Möglichkeiten für Rückmeldungen der Nutzer
Wohin kann man sich wenden, wenn man Fragen zu den Inhalten hat oder die Information anzweifelt? Gute Seiten bieten dem Nutzer die Gelegenheit, konstruktiv Anregungen oder Kritik zu geben oder Probleme zu benennen. Das zeigt auch das Interesse des Anbieters, sich direkt mit den Nutzern auseinander zu setzen, um die Informationen kontinuierlich zu verbessern.
Kriterium 7: Hinweise zu Datenschutz und Datenverwendung
Wird auf der Internetseite gespeichert, wer sie besucht? Was passiert mit personenbezogenen Daten, die beispielsweise per E-Mail oder bei Umfragen ausgetauscht werden? Der Betreiber der Internetseite sollte angeben, ob die individuellen Angaben der Benutzer dauerhaft oder temporär gespeichert werden, ob und in welcher Form Daten an Dritte weitergeben werden und wie er mit gespeicherten personenbezogenen Daten umgeht. Seriöse Seiten stellen den Schutz personenbezogener Daten bestmöglich sicher und erklären den Umgang mit den Daten gut.
Kriterium 8: Hinweise zur Finanzierung und Sponsoren
Wer finanziert die Patienteninformation? Es sollte klar werden, wodurch sich der Anbieter finanziert und durch wen er gefördert wird. Wer diese Hintergründe angibt, zeigt damit von vornherein, dass er sich als Anbieter um Offenheit bemüht. Ist eine Internetseite gesponsort, muss dies deutlich gekennzeichnet sein. Auch alle kommerziellen und nicht-kommerziellen Organisationen, die an der Erstellung der Seite beteiligt waren, sollten genannt werden.
Kriterium 9: Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt
Jeder Nutzer muss auf den ersten Blick erkennen können, ob es sich bei den jeweiligen Texten um redaktionelle Inhalte oder gezielte Werbung für Produkte handelt. Manche Seiten mit Gesundheitsinformationen nutzen Werbeanzeigen, um sich zu finanzieren. Ist das der Fall, muss die Werbung deutlich vom redaktionellen Teil getrennt dargestellt und als Werbung zu erkennen sein. Der Betreiber sollte kurz schildern, wie er Werbung einsetzt.
Kriterium 10: Hinweise zu Kooperationen des Betreibers
Arbeitet ein Forschungsinstitut nur mit Steuergeldern? Gehört eine Klinik zu einer Unternehmensgruppe? Hier legt der Betreiber der Internetseite offen, wie sein Unternehmen oder seine Institution mit anderen Organisationen oder Unternehmen verknüpft ist. Der Benutzer kann daran etwaige Abhängigkeiten erkennen, zum Beispiel wirtschaftliche Verflechtungen oder Geldgeber, und die Informationen differenzierter bewerten.