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Die Impfung

Art des Impfstoffes

Für die Keuchhusten-Impfung stehen azelluläre Impfstoffe zur Verfügung, das heißt, die Impfstoffe enthalten keine ansteckenden Bakterien, sondern nur einige Bestandteile des Erregers.

Da kein Monoimpfstoff gegen Pertussis mehr zur Verfügung steht, wird mit Kombinationspräparaten geimpft, die auch vor anderen Infektionskrankheiten, wie beispielsweise Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie und Kinderlähmung (Polio) schützen.

Wirksamkeit

Keuchhusten ist besonders für Säuglinge gefährlich. Bei älteren Kindern und Erwachsenen verläuft die Erkrankung meist weniger schwer. Allerdings besteht die Gefahr, kleine Kinder anzustecken.

Nach vollständiger Grundimmunisierung sind über 80 Prozent der Geimpften, aber nicht alle Geimpften vor Pertussis geschützt. Das bedeutet, dass es trotz Impfungen zu einer Ansteckung kommen kann. Um diese Gefahr zu reduzieren, ist es wichtig, dass auch ältere Geschwisterkinder und Erwachsenen einen ausreichenden Pertussis-Impfschutz aufweisen. Wer an Pertussis erkrankt ist, ist nach der Genesung für vier bis 20 Jahre vor einer Neuinfektion geschützt.

Nebenwirkungen

Häufig kommt es an der Einstichstelle zu Rötung, Schwellung und Schmerzen, gelegentlich auch zu Schwellungen der umliegenden Lymphknoten. Eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, grippeähnliche Beschwerden oder Magen-Darm-Beschwerden können ebenfalls gelegentlich vorkommen. Bei Erwachsenen waren gelegentlich muskelkaterähnliche Beschwerden und Muskelschwellungen zu beobachten.

In seltenen Einzelfällen kann es kurz nach der Impfung eines Säuglings oder jungen Kleinkinds zu einem Fieberkrampf oder einer hypoton-hyporesponsiven Episode (HHE) kommen. Bei diesem kurzzeitigen schockähnlichen Zustand erschlaffen die Muskeln und das Kind reagiert nicht, wenn es angesprochen wird. Eine HHE bildet sich jedoch schnell und folgenlos zurück. Allergische Reaktionen sind sehr selten.

Wer sollte sich gegen Pertussis impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Grundimmunisierung beginnt entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Alter von zwei Lebensmonaten. Es folgen zur Grundimmunisierung drei weitere Impfungen, und zwar je eine im Alter von drei und vier Monaten sowie eine weitere Impfung im Alter von elf bis 14 Monaten.

Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem 15. Lebensmonat und dem Alter von vier Jahren.

Auffrischimpfungen erfolgen bei Kindern einmal im Alter von fünf bis sechs Jahren und einmal im Alter von neun bis 17 Jahren.

Die Auffrischimpfung im Vorschulalter kann mit der Dreifach-Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis erfolgen, die Auffrischung zwischen neun und 17 Jahren mit der Vierfach-Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis.

Erwachsenen wird einmalig zu einer Pertussis-Impfung geraten. Sie sollen bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie mit dem Dreifach-Kombinationsimpfstoff Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten geimpft werden.

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Sofern in den vergangenen zehn Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR)

  • Frauen im gebärfähigen Alter,
  • enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (zum Beispiel Tagesmütter, Babysitter, gegebenenfalls Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption (Empfängnis), sollte die Mutter möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes eine Impfung erhalten.

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Sofern in den vergangenen zehn Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollten Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Pertussis ausgesetzt sind oder bei denen die Gefahr besteht, kleine Kinder anzustecken, entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Dazu zählen:

Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung in Krankenhäusern und in Arztpraxen

  • (Ausnahme bildet Personal in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern - hier ist der Arbeitgeber für die Impfkostenübernahme verantwortlich)
  • Personal in der direkten Betreuung Schwangerer und in der Geburtshilfe
  • Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden, wie zum Beispiel Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
    (Ausnahme bildet Personal in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung mit regelmäßigem, direkten Kontakt zu Kindern - hier ist der Arbeitgeber für die Impfkostenübernahme verantwortlich) 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern)
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.