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Aktive Immunisierung

Bei der aktiven Immunisierung muss die körpereigene Abwehr selbst aktiv werden. Sie reagiert bei solch einer Impfung auf abgetötete beziehungsweise stark abgeschwächte Erreger oder deren Bruchstücke im Impfstoff. Diese können selbst keine oder nur eine milder verlaufende Erkrankung auslösen, regen aber den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen diese Erreger an. Diese Reaktion dauert Tage bis Wochen.

Diese Antikörper schützen zu einem späteren Zeitpunkt vor einer bestimmten Infektionskrankheit. Nach der Grundimmunisierung hält die Schutzwirkung meist über mehrere Jahre an. Bei vielen Impfungen ist nach einiger Zeit eine Auffrischimpfung notwendig.

Passive Immunisierung

Bei der passiven Immunisierung bekommt die körpereigene Abwehr direkte Unterstützung. Der Impfstoff enthält Antikörper gegen bestimmte Erreger. Diese Antikörper stammen in der Regel von anderen Menschen, in seltenen Fällen auch von Tieren. Durch die passive Immunisierung entsteht ein sofortiger Schutz, der jedoch nur vorübergehend für einige Wochen bis maximal drei Monate anhält. Eine passive Immunisierung kann sinnvoll sein, wenn jemand mit einem Erreger in Kontakt gekommen ist, gegen den er nicht geimpft war.

Nutzen von Impfungen

Der Einzelne profitiert von einer Impfung, weil er vor bestimmten Infektionskrankheiten komplett geschützt ist oder nur leicht erkrankt. Besonders bei tödlich verlaufenden oder mit schweren Komplikationen einhergehenden Erkrankungen (etwa Tetanus oder Masern) ist dies wichtig.

Auch die Gemeinschaft hat einen großen Nutzen, wenn viele Menschen geimpft werden. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger erst regional und schließlich weltweit auszurotten. Gelungen ist dies bereits mit den Pocken. 1980 erklärte die WHO die Welt als "pockenfrei". Seitdem existieren die Erreger nur noch in zwei Laboratorien in Russland und den USA.

Bei konsequenter Durchführung der Impfung ist in naher Zukunft die Auslöschung der Kinderlähmung (Poliomyelitis) möglich. Die WHO hat auch die Ausrottung der Masern zum Ziel gesetzt, allerdings sind hier die Durchimpfungsraten noch deutlich zu niedrig, um dieses Ziel in den nächsten Jahren zu erreichen.

Risiken und Nebenwirkungen

Moderne Impfungen sind gut verträglich. Allerdings können sie, wie alle wirksamen Medikamente, auch nicht erwünschte Wirkungen hervorrufen.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch Impfungen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet. Gesundheitliche Schäden durch das Impfen sind weitaus seltener als die Risiken und Gefahren, die entstehen können, wenn eine empfohlene Impfung nicht erfolgt.

Dennoch muss der Arzt Sie vor der Impfung auf mögliche Nebenwirkungen hinweisen und Sie nach möglichen Überempfindlichkeiten, zum Beispiel gegen Hühnereiweiß, sowie akuten Erkrankungen befragen. Im Einzelfall kann es passieren, dass der Arzt von einer Impfung abrät oder die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt durchführt.

Impfreaktion

Impfreaktionen sind im Allgemeinen harmlose Beschwerden im Rahmen der Antwort der körpereigenen Abwehr. Sie können örtlich begrenzt (Lokalreaktion) sein, zum Beispiel Rötung, Brennen und Schmerzen an der Einstichstelle, oder den ganzen Körper (Allgemeinreaktion) betreffen, zum Beispiel leichtes Fieber, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen.

Bei Lebendimpfstoffen kann auch eine mild und komplikationslos verlaufende "Imitation" der Krankheit selbst auftreten, die als Impfkrankheit bezeichnet wird (Beispiel: Impfmasern). Schwere Verlaufsformen der Impfreaktion sind selten.

Unerwünschte Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung)

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen und bei Dosierungen entstehen, die normalerweise beim Menschen zur Vorbeugung, Diagnose oder Therapie von Krankheiten oder für die Änderungen einer normalen Körperfunktion verwendet werden.

Verdacht einer unerwünschten Arzneimittelwirkung

Der Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung liegt vor, wenn die bei einem Patienten beobachtete schädliche oder unbeabsichtigte Begleiterscheinung mit der Gabe des Arzneimittels (etwa eines Impfstoffes) im zeitlichen Zusammenhang steht und eine andere Ursache als die Arzneimittelgabe nicht offenkundig ausgeschlossen werden kann.

Impfschaden

Der Begriff Impfschaden ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wie folgt definiert:

"Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde."

"Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe ... eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens ... wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes."