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Vielleicht hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen schon über die Untersuchungen der Schwangerenvorsorge gesprochen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, zu überprüfen, ob Sie gesund sind und sich Ihr Baby gut entwickelt. Ob Sie sich dabei von Ihrer Hebamme begleiten lassen möchten oder lieber in Ihrer gynäkologischen Praxis betreut werden, liegt bei Ihnen. Auch eine Hebamme kann und darf die Schwangerschaftsvorsorge, mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen, durchführen. Gesetzliche Richtlinien regeln klar, welche Untersuchungen die Schwangerschaftsvorsorge umfasst.

Gesetzlich abgesichert 

Wenn Ihre Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde, steht die Erstuntersuchung im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge an. Bei der Erstuntersuchung führt Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen, um sich ein erstes Bild von Ihnen und Ihrem Gesundheitszustand zu machen und Ihre Fragen zu beantworten. Anschließend untersucht Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ob Sie und Ihr Baby optimal versorgt werden. Außerdem erhalten Sie bei der Erstuntersuchung Ihren Mutterpass und bekommen vielleicht auch schon den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kindes mitgeteilt. 

Die weiteren Vorsorgetermine finden bis zum siebten Monat der Schwangerschaft alle vier Wochen, danach alle zwei Wochen statt. Bei diesen regelmäßigen Terminen werden Sie erneut gründlich untersucht. Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge umfasst außerdem im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel jeweils eine Ultraschalluntersuchung, die nur in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden können. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt überprüft mit dem Ultraschall, wie sich Ihr Baby entwickelt. Ein aufregender Moment für Sie, wenn Sie zum ersten Mal den Herzschlag Ihres Kindes auf dem Ultraschall erkennen. 

Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat kann ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt werden. 

Lassen Sie sich optimal beraten

Eine Schwangerschaft verändert Ihren Körper - sowohl von außen als auch von innen. Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme und lassen Sie sich beraten, wenn Sie unter typischen Beschwerden wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Sodbrennen oder Blasenschwäche leiden. Unterschiedliche Therapiemöglichkeiten wie beispielsweise Schwangerschaftsgymnastik können Sie während Ihrer Schwangerschaft entlasten. 

Individuelle Gesundheitsleistungen

Mögliche Risiken für Sie und Ihr Kind lassen sich heute durch viele Untersuchungsmethoden frühzeitig erkennen. Im Falle einer Risikoschwangerschaft werden in der Regel engmaschigere Untersuchungen angesetzt. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät Sie im Vorfeld, welche Untersuchungen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Sind die Untersuchungen aus medizinischer Sicht nicht erforderlich, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder bei Ihrer TK, welche Kosten der ärztlichen Diagnostik wir für Sie übernehmen und welche Behandlung sich eventuell noch anschließen kann. 

Ihr Recht auf Wissen - und auf Nicht-Wissen

Ob es um das Geschlecht Ihres Kindes oder um Untersuchungsergebnisse geht - Sie entscheiden, was Sie erfahren möchten und was nicht. Das ist gesetzlich so verankert und alle Untersuchungen sind freiwillig.