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Schwangerschaftsterminplaner

Jede Schwangerschaft ist einzigartig. Welche Untersuchungen für Sie und Ihr Baby durchgeführt werden sollen oder müssen, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Hebamme beziehungsweise Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Neben üblichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie unter Zusatzuntersuchungen solche Leistungen, die Sie optional kostenpflichtig in Anspruch nehmen können oder die bei gegebenem Anlass vorgenommen werden - etwa, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für Ihre Schwangerschaft einen besonderen Überwachungsbedarf feststellt.

Allgemein gilt: Wenden Sie sich bei Fragen, Sorgen oder Unsicherheiten an Ihr betreuendes gynäkologisches Fachpersonal.

5. bis 8. SSW

1. Vorsorgeuntersuchung/Erstuntersuchung

In der Erstuntersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt, der voraussichtliche Geburtstermin berechnet und der Mutterpass ausgestellt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt führt folgende Untersuchungen durch:

  • Gewichtsbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Urintest auf Eiweiß, Glukose und Bakterien
  • Bluttest (Bestimmung des Hämoglobinwerts, der Blutgruppe und des Rhesus-Faktors sowie Antikörper-Suchtest und Test auf Röteln- und Hepatitis-Antikörper)
  • Abtasten der Gebärmutter und des Muttermundes
  • Durchführung eines Tests auf Chlamydien und Lues
  • ggf. Durchführung eines HIV-Tests

Von nun an folgt alle vier Wochen beziehungsweise ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen eine Vorsorgeuntersuchung bei Ihrer Hebamme , Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.

Mögliche Zusatzuntersuchungen:

9. bis 12. SSW

2. Vorsorgeuntersuchung

Erste Ultraschalluntersuchung

Die erste Ultraschalluntersuchung wird in der Regel zwischen der neunten und der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt. Anhand der Untersuchung kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beispielsweise die Lage, das Wachstum und die Herzaktion Ihres Babys kontrollieren sowie feststellen, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt und ob etwaige Auffälligkeiten vorliegen. 

Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien werden für die gesamte Dauer einer Schwangerschaft routinemäßig drei Ultraschalluntersuchungen empfohlen - ob Sie die Untersuchungen wahrnehmen möchten, entscheiden Sie zusammen mit Ihrer Hebamme, Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. 

Mögliche Zusatzuntersuchungen:

  • Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) zur Feststellung genetischer Chromosomenabweichungen, möglich ab der 10. SSW 
  • Nackenfaltenmessung (Ersttrimester-Screening), zwischen der 11. und 14. SSW

15. bis 16. SSW

3. Vorsorgeuntersuchung

Im Rahmen der dritten Vorsorgeuntersuchung bespricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen Ihre Testergebnisse, kontrolliert unter anderem Ihren Urin, misst Ihren Blutdruck, bestimmt Ihr Gewicht und führt gegebenenfalls einen erneuten Röteln-Antikörpertest durch.

Mögliche Zusatzuntersuchung:

19. bis 22. SSW

4. Vorsorgeuntersuchung

Zweite Ultraschalluntersuchung

Bei Ihrer zweiten Ultraschalluntersuchung können Sie zwischen der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung wählen. Durch die Basis-Ultraschalluntersuchung kontrolliert Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt die allgemeine Entwicklung Ihres Babys, ob Bauchwand und Wirbelsäule geschlossen sowie Magen und Harnblase sichtbar sind. Mit der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darüber hinaus sämtliche Organe Ihres Babys begutachten.

Mögliche Zusatzuntersuchung:

24. SSW

5. Vorsorgeuntersuchung

Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt tastet Ihre Gebärmutter ab, misst Ihren Blutdruck, kontrolliert Ihren Urin, bestimmt Ihr Gewicht und führt unter anderem einen erneuten Antikörper-Suchtest durch. Darüber hinaus werden die Herztöne Ihres Babys kontrolliert.

25. bis 28. SSW

6. Vorsorgeuntersuchung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt tastet Ihre Gebärmutter ab, misst Ihren Blutdruck, Ihr Gewicht und vieles mehr. Falls Sie einen negativen Rhesus-Faktor haben und Ihr Kind einen positiven, wird Ihnen im Rahmen der sogenannten Rhesus-Prophylaxe eine bestimmte Menge Antikörper (Anti-D-Immunglobulin) gespritzt.

Sofern bei Ihnen bislang kein Diabetes mellitus festgestellt wurde, können Sie ab der 25. Schwangerschaftswoche außerdem einen Suchtest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes durchführen lassen. 

29. bis 32. SSW

7. Vorsorgeuntersuchung

Dritte Ultraschalluntersuchung

Bei der dritten Ultraschalluntersuchung untersucht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Organe Ihres Babys, vermisst Kopf- und Bauchumfang, bestimmt das ungefähre Geburtsgewicht, kontrolliert die Fruchtwassermenge und vieles mehr.
Um Ihr Baby vorbeugend vor einer möglichen Infektion zu schützen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ab der 32. Schwangerschaftswoche einen Hepatitis-Antigen-Test durchführen. Zudem finden Ihre Vorsorgeuntersuchungen von nun an alle zwei Wochen statt. 

34. SSW

8. Vorsorgeuntersuchung

Im Rahmen der achten Vorsorgeuntersuchung kontrolliert Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt Ihren Urin, misst Ihren Blutdruck, bestimmt Ihr Gewicht und mehr. Um zu sehen, ob es Ihrem Baby gut geht, werden darüber hinaus die kindlichen Herztöne kontrolliert.

36. SSW

9. Vorsorgeuntersuchung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt überprüft Ihren Urin, misst Ihren Blutdruck, tastet Ihre Gebärmutter ab, bestimmt Ihr Gewicht und kontrolliert unter anderem die Lage Ihres Babys

Auf Wunsch können Sie sich zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche auf eine B Streptokokken-Infektion testen lassen. Falls das Testergebnis positiv ist, erhalten Sie während der Geburt eine einmalige Antibiotikagabe, damit sich Ihr Baby nicht mit den Bakterien infiziert.

38. und 40. SSW

10. Vorsorgeuntersuchung

Auch bei Ihrer vielleicht letzten Vorsorgeuntersuchung wird Ihre Gebärmutter abgetastet, Ihr Blutdruck gemessen, Ihr Urin sowie die kindlichen Herztöne und mehr kontrolliert.

Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, finden die Kontrolluntersuchungen von da an alle zwei Tage statt. Lassen Sie sich nicht verunsichern, falls Ihr Baby noch auf sich warten lässt - nur die wenigsten Kinder kommen exakt zum errechneten Stichtag zur Welt.