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Zahnersatz

Erstattung von bis zu 40 Prozent der Aufwendungen für den Zahnersatz Ihrer Wahl - inklusive Implantate und Zahnprothesen, Zahnkronen und Inlays. Die Leistungserstattung beträgt, zusammen mit der TK-Leistung, bis zu 80 Prozent. In den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn erstattet die Envivas jährlich bis zu 1.000 Euro. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann der Erstattungsanspruch auf insgesamt 5.000 Euro im fünften Versicherungsjahr wachsen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr und bei Unfall entfallen die Leistungsgrenzen komplett.

Zuschuss für Sehhilfen

Für Brillen oder Kontaktlinsen gibt es einen Zuschuss von bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 150 Euro.

Heilpraktiker

Erstattung von 80 Prozent der Kosten für Heilpraktiker inklusive verordneter Arzneien. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren werden bis zu 1.000 Euro erstattet.

Krankenhausaufenthalt

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die Envivas die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr.

Weltweiter Schutz bei Auslandsreisen

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass auf diesen Internetseiten die grundsätzlichen Merkmale und Vorteile der Produkte in vereinfachter Form dargestellt sind. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs PraxisExtra, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Anbieter und Risikoträger für die beschriebenen Produkte ist die Envivas Krankenversicherung AG .