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Was ist versichert?

Wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt vorübergehend arbeitsunfähig sind, erhalten Sie ein Krankentagegeld in zuvor vereinbarter Höhe. Die Zahlung beginnt frühestens mit Ablauf der Karenzzeit. Die Karenzzeit ist der Zeitraum ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, in dem Sie noch keine Leistungen aus der Zusatzversicherung erhalten. In dieser Zeit zahlt entweder Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung - wenn Sie Arbeitnehmer sind - oder Sie übernehmen als Selbstständiger das Risiko selbst. Nach Ablauf der Karenzzeit wird das Krankentagegeld für jeden Kalendertag gezahlt. Auch an Sonn- und Feiertagen.

Ab wann erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld?

Die Länge der Karenzzeit, und damit den Leistungsbeginn, legen Sie selbst fest: Für Arbeitnehmer kann das Krankentagegeld ab dem 43. oder 183. Tag, für Selbstständige ab dem 22., 43. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. Während eines Aufenthalts im europäischen Ausland wird das versicherte Krankentagegeld bei akut eintretender Krankheit oder Unfall gezahlt. Und zwar für die Dauer eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem öffentlichen Krankenhaus und nach Ablauf der Karenzzeit.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass auf diesen Internetseiten die grundsätzlichen Merkmale und Vorteile der Produkte in vereinfachter Form dargestellt sind. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs KT-Plus, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag und -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Anbieter und Risikoträger für die beschriebenen Produkte ist die Envivas Krankenversicherung AG