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Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist grundsätzlich keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligen darf. Sie tragen daher die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst. Nur in seltenen, schweren Fällen dürfen wir Kosten übernehmen.

Weitere Details

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt. 

In der Regel dürfen wir keine Kosten für Implantat-Versorgungen übernehmen, weil sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind.

Von der TK erhalten Sie jedoch einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung. Das ist der zahnmedizinisch erforderliche Zahnersatz, der für Ihren Zahnbefund festgelegt wurde. Eine Brücke ist zum Beispiel die festgelegte Regelversorgung für einen fehlenden Zahn. 

Der Zahnersatz wird von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt bei uns beantragt und muss vor Beginn der Behandlung von uns geprüft werden.  

Zahnzusatzversicherung auch für Implantate

Mit der Zahnzusatzversicherung  ZahnFlex unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich sehr gut absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wichtig zu wissen: Es gibt eine Wartezeit von acht Monaten. Mit unserem Tarifberater finden Sie schnell das passende Angebot.

Alles zur Zahnzusatzversicherung ZahnFlex finden Sie hier:

Zahnzusatzversicherung ZahnFlex

Kostenübernahme bei Zahnimplantaten nur in seltenen, schweren Fällen

Vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen sind wenige Ausnahme-Indikationen für besonders schwere Fälle festgelegt worden. Besonders schwere Fälle bedeutet, dass schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist. Außerdem muss die Versorgung im Rahmen eines medizinischen Gesamtbehandlungskonzeptes erfolgen, das sich aus zahnmedizinischen und humanmedizinischen Bestandteilen zusammensetzt. Die reine Wiederherstellung der Kaufunktion gehört nicht dazu. 

Für diese Fälle kann ein Anspruch auf implantologische Leistungen - Implantat und Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) - bestehen.

Für die Prüfung, ob die TK die Kosten trägt, reichen Sie bitte vor Beginn der Behandlung eine Kostenaufstellung Ihrer kieferchirurgischen oder zahnärztlichen Praxis ein. 

Laden Sie die Unterlagen einfach über Ihr Postfach in Meine TK hoch (Nachricht an die TK)  oder senden Sie sie an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

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