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Erkältung in der Schwangerschaft: Tipps für werdende Eltern
Eine Erkältung kann in der Schwangerschaft zwar besonders lästig sein, stellt aber normalerweise keine Gefahr für das ungeborene Kind dar. Bei der Einnahme von Medikamenten gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten.
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Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbH
Schwangerschaftssymptome oder Erkältung?Wenn Sie in der Schwangerschaft an einer verstopften Nase leiden, muss nicht zwangsläufig eine Erkältung dahinterstecken. Stattdessen kann es sich auch um einen sogenannten Schwangerschaftsschnupfen handeln: Durch die hormonellen Veränderungen schwellen bei vielen Schwangeren die Nasenschleimhäute schneller an und produzieren mehr Sekret.Ist eine Erkältung in der Schwangerschaft gefährlich?Eine einfache Erkältung ist für die werdende Mutter und das ungeborene Kind in der Regel unbedenklich. Sie betrifft meist nur die oberen Atemwege und klingt nach etwa einer Woche von selbst wieder ab. Dennoch sollten Sie Ihrem Körper während der Genesung Ruhe gönnen, um die Erkältung nicht zu verschleppen . Denn dabei können sich manchmal zusätzlich zu den Erkältungsviren auch Bakterien im Körper ausbreiten und unter Umständen ernstere Infektionen auslösen. Auch bei einer echten Grippe ist in der Schwangerschaft mehr Vorsicht geboten als bei einer Erkältung. Wie sich eine Grippe von einer Erkältung unterscheidet, lesen Sie im Artikel Erkältung: Ursachen und Verlauf . Schwanger und erkältet: Wann ist eine ärztliche Abklärung notwendig? Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit und oftmals mit vielen Unsicherheiten und Veränderungen verbunden. Zögern Sie also nicht, mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zu sprechen, wenn Sie bei einer Erkältung ungewöhnliche Symptome bemerken. Bei den folgenden Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung grundsätzlich ratsam: Nicht abklingende oder stärker werdende SymptomeAnhaltendes Fieber, Schüttelfrost oder starke KopfschmerzenBrustschmerzen oder AtemnotWie lassen sich Erkältungsbeschwerden lindern?Ein gesundes Immunsystem kann Erkältungsviren in der Regel selbst bekämpfen. Deshalb lautet auch in der Schwangerschaft die wichtigste Grundregel: körperlich schonen und auskurieren. Mit einfachen Hausmitteln gegen Erkältung wie etwa dem Inhalieren von Wasserdampf, einer Nasenspülung, Lutschtabletten oder warmen Wickeln lassen sich erkältungstypische Beschwerden zudem oftmals etwas lindern.Welche Medikamente eignen sich für Schwangere?Medikamente sollten Sie während der Schwangerschaft nicht leichtfertig einnehmen, denn sie können sich unter Umständen negativ auf das ungeborene Kind auswirken. Für Schwangere mit Erkältungsbeschwerden gelten die folgenden Wirkstoffe im Allgemeinen als vertretbar:Paracetamol bei Schmerzen und FieberAbschwellende Nasensprays mit Xylometazolin oder Oxymetazolin bei SchnupfenDabei gilt jedoch grundsätzlich, dass die Arzneimittel nur so kurz wie nötig und in möglichst niedriger Dosierung eingenommen werden sollten. Zudem ist es ratsam, die Einnahme im Vorfeld ärztlich abzuklären.
Unser Tipp: Wenn Sie sich genauer über die Wirkung bestimmter Arzneimittel in der Schwangerschaft informieren möchten, kann Ihnen Embryotox eine große Hilfe sein. Die Plattform wird vom Pharmakovigilanzzentrum für Embryonaltoxikologie an der Charité Berlin betrieben und bietet ein Informationsangebot, das auf wissenschaftlichen Daten basiert. Unter +49 30 450 525 700 können Sie sich bei spezifischen Fragen auch telefonisch beraten lassen.
Wie beuge ich einer Erkältung in der Schwangerschaft vor?Während einer Schwangerschaft gehen im Körper einige Umstellungen vonstatten. Das hat zur Folge, dass das Immunsystem in dieser Zeit etwas schwächer ist und Sie sich schneller Infekte einfangen können. Um einer Erkältung vorzubeugen , helfen Ihnen vielleicht folgende Tipps:Achten Sie auf eine gewissenhafte Hygiene, bspw. häufiges Händewaschen.Halten Sie Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen oder tragen Sie eine Maske.Stärken Sie Ihre Abwehrkräfte - etwa durch ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und körperliche Aktivität an der frischen Luft.Erkältung und Stillen: Was ist zu beachten?Bei einer einfachen Erkältung besteht in der Regel kein Grund, das Stillen zu pausieren. Über die Muttermilch bekommt Ihr Baby auf diese Weise sogar schützende Antikörper gegen die Erkältungsviren. Wichtig ist dennoch, auf eine gute Hygiene zu achten - vor dem Stillen sollten Sie sich bei einem Infekt zum Beispiel immer die Hände waschen.Ähnlich wie während der Schwangerschaft ist auch in der Stillzeit Vorsicht im Hinblick auf Medikamente geboten. Gängige Mittel gegen erkältungsbedingte Beschwerden sind zwar meist unbedenklich, Sie sollten die Einnahme im Vorfeld jedoch immer ärztlich abklären.
Berufsverband der Frauenärzte - Frauenärzte im Netz: Infektionserkrankungen während der Schwangerschaft, 21.03.2018. URL: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/infektionen-und-schwangerschaftsspezifische-erkrankungen/infektionserkrankungen/#c95 (abgerufen am: 19.03.2025). Berufsverband der Frauenärzte - Frauenärzte im Netz: Vorteile für Kind und Mutter, 22.05.2018. URL: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/stillen/vorteile-fuer-kind-und-mutter/ (abgerufen am: 19.03.2025).Dathe, K.; Schaefer, C.: Arzneimittelbehandlung der Schwangeren. Dtsch Arztebl Int 2019/116, S. 783-790.DocCheck Flexikon: Schwangerschaftsrhinitis, 11.04.2017. URL: https://flexikon.doccheck.com/de/Schwangerschaftsrhinitis (abgerufen am: 19.03.2025).Embryotox: Oxymetazolin, o. J. URL: https://www.embryotox.de/arzneimittel/details/ansicht/medikament/oxymetazolin (abgerufen am: 19.03.2025).Embryotox: Paracetamol, o. J. URL: https://www.embryotox.de/arzneimittel/details/ansicht/medikament/paracetamol (abgerufen am: 19.03.2025).Embryotox: Xylometazolin, o. J. URL: https://www.embryotox.de/arzneimittel/details/ansicht/medikament/xylometazolin (abgerufen am: 19.03.2025).Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - gesundheitsinformation.de: Erkältung, 31.10.2023. URL: https://www.gesundheitsinformation.de/erkaeltung.html (abgerufen am: 19.03.2025).
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