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Arbeit und Sucht Depressionen, Leberschäden, verfrühter Tod - die gesundheitlichen Folgen einer Sucht sind für Betroffene oft dramatisch. Suchterkrankungen schaden aber auch der Wirtschaft: Drogenbedingte Arbeitsunfälle, Rehabilitationsmaßnahmen und Frühverrentung verursachen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Swenja Lohrengel, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbH
Hinschauen und handelnVor allem am Arbeitsplatz bleiben Suchterkrankungen oft lange Zeit verborgen. Viele Suchtkranke schämen sich und haben Angst, durch die Erkrankung ihren Job zu verlieren. Um nicht über das eigentliche Problem sprechen zu müssen, schieben Betroffene bei Schwierigkeiten oft andere Gründe wie Stress oder private Probleme vor. Suchtkranke können sowohl sich selbst als auch Dritte am Arbeitsplatz gefährden. Ahnen Sie als Personalverantwortliche oder Personalverantwortlicher, dass eine Person suchtkrank ist, stehen Sie in der Pflicht, aktiv zu werden. Kommt der oder die Beschäftigte berauscht zur Arbeit, müssen Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dafür sorgen, dass die Person sicher nach Hause kommt. Suchen Sie nach einem solchen Vorfall ein klärendes Gespräch, um auf die arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sowie mögliche Konsequenzen bei weiteren Vorfällen hinzuweisen. Bieten Sie dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin darüber hinaus Ihre Hilfe an und weisen Sie auf konkrete Unterstützungsangebote hin, die dabei helfen, die Sucht zu überwinden.Betriebsärztin oder Betriebsarzt: erste AnsprechpersonenVielen Suchtkranken fällt es leichter, über ihr Problem mit einer Ärztin oder einem Arzt statt mit Vorgesetzten zu sprechen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie süchtigen Angestellten in einem ersten Gespräch nahelegen, sich der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt anzuvertrauen. Diese können notwendige Schritte zur Therapie mit der beschäftigten Person besprechen und einleiten. Neben diversen Gesundheitsangeboten bietet der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ebenso wie viele Berufsgenossenschaften spezielle Seminare und Fortbildungen zur Suchtprävention am Arbeitsplatz an. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Träger, um sich über Ausbildungsmöglichkeiten zu Suchtbeauftragten für Ihren Betrieb zu informieren.Offenheit und Wertschätzung sind wichtigUm Betroffenen zu helfen sowie sich und andere zu schützen, sind auch Kolleginnen und Kollegen gefragt. Hilfreich kann sein, selbst auf die betroffene Person zuzugehen und sie auf die Erkrankung anzusprechen. Viele Suchtkranke sind froh, jemanden zu finden, dem sie sich anvertrauen können. Für ein zielgerichtetes und möglichst motivierendes Gespräch sind folgende Aspekte wichtig:Sprechen Sie das Problem offen und wertfrei an. Begegnen Sie Ihrem Gegenüber auf Augenhöhe und vermeiden Sie Vorwürfe.Bieten Sie Ihrem Kollegen oder Ihrer Kollegin Ihre Hilfe und Unterstützung an. Schlagen Sie vor, weitere Personen wie z. B. Vorgesetzte, Angehörige sowie die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt miteinzubeziehen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.Verweisen Sie auf konkrete Anlaufstellen und Unterstützungsangebote, die sich speziell an suchtkranke Menschen wenden.
Auch andere leidenUnter einer Sucht leiden nicht nur Betroffene selbst, sondern auch ihr direktes Umfeld. Vor allem für Angehörige kann die Last, mit der Erkrankung umzugehen, enorm sein. Aber auch der Freundeskreis, Bekannte sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen sind gefährdet, eine sogenannte Co-Abhängigkeit zu entwickeln. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Sucht einer nahestehenden Person Ihr eigenes Leben überschattet, sollten Sie auf ärztliche Hilfe zurückgreifen. 
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - Bundesgesundheitsministerium.de: Alkohol, 11. 08.2022. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/a/alkohol.html (abgerufen am: 11.10.2022).
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - Bundesgesundheitsministerium.de: Sucht und Drogen, 05.08.2022. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/sucht-und-drogen.html?limit=all&cHash=ccc1f4b5d6260c4272faec5a0012b84b (abgerufen am: 11.10.2022).
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz - Gesetze-im-Internet.de: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, 16.09.2022. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html#BJNR124610996BJNG000200000 (abgerufen am: 13.10.2022).
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS): Suchtprobleme am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche, 15.06.2020. URL: https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Suchtprobleme_am_Arbeitsplatz.pdf (abgerufen am: 11.10.2022).
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