You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Krankheit & Behandlungen Individuelle Gesundheitsleistungen Übernimmt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung?
Übernimmt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung? Die Knochendichtemessung mithilfe des DXA-Verfahrens (2 Röntgenaufnahmen mit unterschiedlicher Energie) kann nur in bestimmten Fällen über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Sie kann nur in folgenden Fällen abgerechnet werden:Bei Patient:innen, die einen Bruch ohne offensichtlichen Grund erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht.Zur Optimierung der Therapieentscheidung, wenn wegen konkreter Befunde eine Osteoporose medikamentös behandelt werden soll. In diesem Fall kann die Untersuchung frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden. Ausnahme: Wenn wegen besonderer therapierelevanter Befunde eine frühere Untersuchung erforderlich istBitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob Sie zur Abrechnung über die Versichertenkarte berechtigt sind.In allen anderen Fällen können wir keine Kosten übernehmen.Wissenswertes über die Knochendichtemessung finden Sie auch in folgendem Artikel: Knochendichtemessung - eine Entscheidungshilfe  
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.