Das Organspende-Register
Bislang war der Organspendeausweis das Mittel der Wahl, um die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festzuhalten. Seit 2024 geht das im Organspende-Register auch online.
Ausweise sind nicht immer auf die Schnelle auffindbar oder gehen manchmal sogar verloren. Das digitale Organspende-Register soll genau an dieser Stelle gegensteuern.Seit dem Jahr 2024 kann im Organspende-Register über die Webseite organspende-register.de eine Erklärung abgegeben werden. Dazu muss eine Identifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises erfolgen. Alle Entnahmekrankenhäuser für die Organ- und Gewebespende können die Erklärungen suchen und abrufen. Die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität (GesundheitsID) ist auch über die TK-App möglich. Informieren Sie sich, wie der Zugriff über die App genau funktioniert.
Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültigDie Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann neben dem Organspende-Register weiterhin in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Es gilt immer die jüngste Erklärung.
Weitere Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG):organspende-info.de
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