StartseiteKrankheit & BehandlungenOrganspendeWenn Angehörige über die Organspende entscheiden
Wenn Angehörige über die Organspende entscheiden
Hat eine verstorbene Person zu Lebzeiten nicht festgelegt, ob im Todesfall Organe gespendet werden sollen, geht die Entscheidung an die Angehörigen über. Sie müssen in dieser emotional belastenden Situation im Sinne der oder des Verstorbenen handeln.
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Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHDen eigenen Willen festhaltenAngehörige stehen oftmals vor einer schweren Entscheidung, wenn im Falle eines Hirntods keine Erklärung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende vorliegt. Am besten ist es deshalb, sich zu Lebzeiten eine Meinung zum Thema zu bilden und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten. Das können Sie auf unterschiedliche Weise tun: Organspendeausweis Eintrag in das Organspende-Register Patientenverfügung oder ein anderes schriftliches Dokument, das Ihnen eindeutig zuzuordnen ist und Ihre Unterschrift trägt.Ihr darin festgehaltener Wille ist bindend - das bedeutet, dass sich sowohl Angehörige als auch Ärzte und Ärztinnen an diese Entscheidung halten müssen.Wer entscheidet, wenn kein Wille vorliegt?Wenn ein Mensch durch einen Hirntod verstirbt und keine schriftliche Erklärung zum Thema Organspende vorliegt, werden die nächsten Angehörigen in folgender Reihenfolge in die Entscheidung einbezogen:Ehepartner oder eingetragene LebenspartnerVolljährige KinderEltern, Vormund oder PflegepersonVolljährige GeschwisterGroßelternWie müssen Angehörige entscheiden?Wenn die Angehörigen über eine Organspende entscheiden, müssen sie dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen nachkommen. Sie werden also gefragt, ob die verstorbene Person vermutlich eine Organspende gewünscht hätte oder nicht - oder ob er oder sie sich zu Lebzeiten sogar konkret zu dem Thema geäußert hat. Bleibt der Wille unklar, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen.In einer solchen Situation, in der Trauer und Schmerz meist groß sind, hat das Krankenhauspersonal die wichtige Aufgabe, Angehörige bestmöglich zu informieren und ihnen bei Fragen zur Seite zu stehen. Dabei können auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) helfen.
Kultur und ReligionDer Hirntod ist aus medizinischer und rechtlicher Sicht mit dem Tod eines Menschen gleichzusetzen. In verschiedenen Kulturen und Religionen können die Vorstellung vom Tod sowie die Sicht auf Organspenden jedoch anders geprägt sein. Lesen Sie mehr zum Thema im Artikel "Die häufigsten Irrtümer über die Organspende" .
Wie geht es nach der Entscheidung weiter?Entschließen sich die Angehörigen gegen eine Organspende, wird die künstliche Beatmung beendet. Da die Körperfunktionen nach dem Hirntod nicht mehr aufrechterhalten werden, kommt das Herz-Kreislauf-System dann zum Stillstand. Wenn einer Organspende zugestimmt wurde, wird das Herz-Kreislauf-System noch bis zur Entnahmeoperation aufrechterhalten.
Der Dankesbrief - eine Herzensangelegenheit für VieleWenn eine Organspende einem anderen Menschen ein neues Leben schenkt, besteht beim Empfänger oder der Empfängerin oftmals der Wunsch "Danke" zu sagen. Seit 2019 besteht die Möglichkeit, einen anonymen Dankesbrief an die Angehörigen der verstorbenen Person zu schreiben. Für sie verstärkt ein solcher Brief manchmal das Gefühl, das Richtige getan zu haben.Anonyme Dankesbriefe koordiniert die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO): www.dankesbriefe.dso.de
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Die Sicht der Religionen auf die Organspende, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/erfahrungen-und-meinungen/religionen/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Organspende nach dem Tod: Wie ist das für die Angehörigen?, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/blog/organspende-nach-dem-tod-wie-ist-das-fuer-die-angehoerigen/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG), Stand: 11.07.2022. URL: https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_Richtlinien/BZgA_Website_Organspende_Transplantationsgesetz_TPG.pdf (abgerufen am: 27.02.2025).Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO): Entscheidungsbegleitung im Angehörigengespräch, 01.07.2024. URL: https://dso.de/organspende/fachinformationen/organspendeprozess/leitfaden-f%C3%BCr-die-organspende/06-entscheidungsbegleitung (abgerufen am: 27.02.2025).
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