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Freiwillig Versicherte zahlen ihre Krankenkassen-Beiträge direkt an uns, zum Beispiel Beamte oder Selbstständige. Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, schreiben wir Sie in regelmäßigen Abständen an. Neben dem Einkommensteuerbescheid gibt es weitere Dokumente, mit denen Sie Ihr Einkommen nachweisen können.

Weitere Details

Bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigen wir alle Einkommensarten, die dem Lebensunterhalt dienen oder dafür genutzt werden können. Die Nachweise können Sie uns als Anhang einer Nachricht über "Meine TK" schicken. Alternativ können Sie das Einmalkennwort nutzen, das Sie von uns bekommen.

Keine Sorge: Wir erinnern Sie!
Sollten Sie spät dran sein oder vergessen, die Unterlagen einzureichen, erinnern wir Sie daran. Bitte beachten Sie aber: Sollten wir auch dann keine Unterlagen von Ihnen erhalten, berechnen wir den Höchstbeitrag.

Mit diesen Dokumenten können Sie Ihr Einkommen nachweisen

Einkommensart

Dokumente als Nachweis

Selbstständige Tätigkeit

Einkommensteuerbescheid (Kopie)

Wenn Ihre Einkommensteuer noch nicht festgesetzt wurde, schicken Sie uns eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Ähnliches zu. Wenn Sie keine Steuererklärung machen, brauchen wir einen Nichtveranlagungs-Bescheid. Existenzgründerinnen oder Gründer können ihr Einkommen zunächst auch schätzen. Wir berechnen Ihren Beitrag dann vorläufig aufgrund Ihrer Schätzung.

Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuerbescheid (Kopie)

Alternativ: Kopien Ihrer Mietverträge

Kapitalvermögen

Einkommensteuerbescheid (Kopie)

Alternativ: Zinsbescheinigung

Arbeitsentgelt, Dienst-, Pensionsbezüge

Verdienstbescheinigung (Kopie)

Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen

Verträge, Vereinbarungen, Sozialpläne etc. (Kopie) 

Gesetzliche Renten

Kein Nachweis erforderlich

Weitere Renten und Versorgungsbezüge

Aktueller Bescheid oder Anpassungsmitteilung

Sollte sich Ihr Einkommen dauerhaft ändern, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit uns. Wir klären dann alles Weitere mit Ihnen.

Endgültige Berechnung bei Eingang des Einkommensnachweises

Haben wir Ihre Beiträge vorläufig festgesetzt und erhalten von Ihnen einen neuen Einkommensnachweis - in der Regel den Einkommensteuerbescheid - korrigieren wir auch die Beiträge des Kalenderjahrs des Nachweises. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Beiträge zurück. War das Einkommen höher, fordern wir Beiträge nach.

3 Jahre Zeit für die Vorlage des Einkommensteuerbescheids

Zum Einreichen Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheids haben Sie 3 Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des zu berichtigenden Kalenderjahres. Ihren Einkommensteuerbescheid 2020 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2023 einreichen.

Sie haben für die Jahre 2018 und 2019 die Frist verpasst? Dann haben Sie aufgrund einer Gesetzesänderung noch bis zum 16.12.2024 Zeit uns den vollständigen Einkommensteuerbescheid einzureichen. Gern können Sie uns den Nachweis über Meine TK online hochladen.

Gleiche Nachweismöglichkeiten für Partnerin und Partner

Ist Ihre Partnerin oder Ihr Partner privat versichert, erfolgt sein oder ihr Einkommensnachweis genauso wie Ihrer. Als Einkommensnachweis reichen in der Regel eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheids, eine Verdienstbescheinigung oder andere geeignete Nachweise aus.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Hintergrund: Partner oder Partnerin ist nicht gesetzlich versichert