2022 bleibt unser Beitragssatz stabil bei 15,8 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent zusammen.
Damit liegt unser Zusatzbeitragssatz weiterhin unter dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, der 2022 unverändert 1,3 Prozent beträgt.
Weitere Details
Sozialversicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
---|---|---|
Krankenversicherung | 15,8 % | 7,9 % |
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 7,3 % |
Ermäßigter Beitragssatz* | 14,0 % | 7,0 % |
TK-Zusatzbeitragssatz | 1,2 % | 0,6 % |
1,3 % | 0,65 % | |
Pflegeversicherung | 3,05 % | 1,525 % ** |
0,35 % | 0 % | |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % | 1,2 % |
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** in Sachsen: 1,025 %
Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente
Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.
Beitragssätze 2021
Zum Nachlesen: Beitragssätze 2021
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen
- Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen
- Beitragsrechner für Auszbildende
- Versichert als Schüler:in oder Auszubildende
Selbstständige
- Beitragsrechner für Selbstständige
- Vorläufige Festsetzung der Beiträge
- Versichert als Selbstständige
Beiträge für Studierende
Der Beitrag liegt 2022 bei monatlich 85,87 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 25,57 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 22,94 Euro.
Häufige Fragen von Studierenden
Freiwillig Versicherte
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