Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Ihr Beitragsvorteil: Auch 2023 bleibt unser Zusatzbeitragssatz unverändert bei 1,2 Prozent. Damit liegt die TK noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. 

Die gute Nachricht: Mit einem stabilen TK-Beitragssatz von 15,8 Prozent werden die TK-Mitglieder in diesen herausfordernden Zeiten nicht zusätzlich belastet.
 

Weitere Details

Der TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz (1,2 %) zusammen.

Alle Beitragssätze 2023 auf einen Blick

Sozialversicherung

Beitragssatz

Arbeitgeberanteil

Krankenversicherung: TK-Beitragssatz

15,8 %

7,9 %

Allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

7,3 %

TK-Zusatzbeitragssatz

1,2 %

0,6 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

1,6 %

0,8 %

Ermäßigter Beitragssatz*

14,0 %

7,0 %

Pflegeversicherung**

3,4 %

1,7 % ***

Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren

0,6 %

0 %

Rentenversicherung

18,6 %

9,3 %

Arbeitslosenversicherung

2,6 %

1,3 %

* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind

** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung

*** in Sachsen: 1,2 %

Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente

Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.

Beitragssätze 2022

Zum Nachlesen: Beitragssätze 2022

Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen

Selbstständige

Beiträge für Studierende

Der Beitrag liegt ab 01.10.2022 bei monatlich 92,73 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 32,48 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 27,61 Euro.

Mehr zum Thema:

Häufige Fragen von Studierenden

Freiwillig Versicherte 

Für

gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.

Rentnerinnen und Rentner

Weitere Informationen