Folgende Daten kann Ihr Arbeitgeber im Zusammenhang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen: Name des/der Beschäftigten, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Erst- oder Folgebescheinigung, Arbeitsunfall, sonstiger Unfall oder deren Folgen und bei einem stationären Krankenhausaufenthalt dessen Beginn und Ende. Wichtig: Diagnosen und ärztliche Daten werden nicht übermittelt!