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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Arzt- und Krankenhausbesuch Krankmeldung: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) AU-Bescheinigung: Welche Daten erhält der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit?
AU-Bescheinigung: Welche Daten erhält der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit? Folgende Daten können im Zusammenhang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgerufen werden: Ihr Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Erst- oder Folgebescheinigung, Arbeitsunfall, sonstiger Unfall oder dessen Folgen und bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme deren Beginn und Ende.
Besonderheit: Bei dem Abruf durch die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung mit einer stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahme erhält diese als Antwort lediglich die Information, dass ein Nachweis vorliegt, jedoch ohne die konkrete Angabe des Zeitraums.Diagnosen und ärztliche Daten werden nicht übermittelt.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.