Wenn Sie mit einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung nicht zu frieden sind, suchen Sie am besten zunächst das direkte Gespräch. Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie sich darauf vorbereiten können. Kommen Sie nicht weiter, wenden Sie sich an die Ärztekammer.

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Das klärende Gespräch

Machen Sie sich für das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt am besten Notizen über die Punkte, die Sie ansprechen möchten. Zum Beispiel:

  • Wodurch fühlen Sie sich falsch behandelt?
  • Welche Gründe hatte Ihr Arzt oder Ihre Ärztin für das Vorgehen?
  • Welche Erklärungen hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für die Beschwerden, die Sie haben?
  • Was kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin tun, um die Beschwerden zu lindern?
  • Wie hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie über mögliche Risiken aufgeklärt?

Weitere Informationen zur Gesprächsvorbereitung:

Gute ärztliche Gespräche führen

Beschwerde bei der Ärztekammer

Die Ärztekammern der Bundesländer sind die Aufsichtsbehörden der Ärztinnen und Ärzte. Daher können nur die Ärztekammern überprüfen, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin in Ihrem Fall die ärztlichen Berufspflichten verletzt hat, oder ob es einen berechtigten Anlass gibt, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Zu den allgemeinen ärztlichen Berufspflichten gehört es unter anderem, die Behandlung am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten und dem ihrem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.

Die Zuständigkeit der Ärztekammer richtet sich danach, in welchem Bundesland sich Ihre Praxis befindet. Die Adressen und Telefonnummern der Landesärztekammern finden Sie hier:

Beschwerdestellen der Ärztekammern

Wichtig für Sie zu wissen: Die Beschwerde führt nicht dazu, Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegen den Arzt oder die Ärztin oder anderes ärztliches Personal durchzusetzen. Hierbei geht es ausnahmslos um die Wahrung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte. Schadensersatzansprüche können Sie nur dann erheben, wenn es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler handelt.

Mehr zum Thema:

Was ist ein Behandlungsfehler?