Wenn Sie Ihre Versichertenkarte beim Arzt vorlegen, haben Sie Anspruch auf eine vertragsärztliche Behandlung.
Weigert sich ein Vertragsarzt, ohne begründeten Anlass eine vertragsärztliche Behandlung oder eine Abrechnung über die TK-Gesundheitskarte durchzuführen, ist zu prüfen, ob er die vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Weitere Details
Möchten Sie dies vor Ihrer Behandlung klären, schildern Sie uns den Sachverhalt bitte schriftlich und senden Sie diesen an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Alternativ senden Sie uns eine Nachricht . Unsere Fachkollegen werden sich danach so schnell wie möglich bei Ihnen melden.