Wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der ärztlichen Praxis vorlegen, haben Sie Anspruch auf eine vertragsärztliche Behandlung.
Weigert sich eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt ohne begründeten Anlass, eine vertragsärztliche Behandlung oder eine Abrechnung über die TK-Gesundheitskarte durchzuführen, ist zu prüfen, ob er oder sie die vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt hat.