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Wir übernehmen die Kosten, wenn sie beim Augenarzt stattfindet. Sehtests beim Augenoptiker zahlen wir in bestimmten Fällen bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, bei Erwachsenen dürfen wir keine Kosten übernehmen.

Weitere Details

Beim Augenarzt

Findet der Sehtest beim Augenarzt statt, kann er die Untersuchung und Kosten für die Verordnung einer Sehhilfe direkt über Ihre Versichertenkarte abrechnen. Das gilt auch, wenn wir keine Kosten für Ihre Brille übernehmen können.

Sie haben dennoch von Ihrem Augenarzt eine Rechnung erhalten? Sprechen Sie Ihn unbedingt darauf an. Hat das keinen Erfolg, melden Sie sich bitte bei unserem TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands), 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr. 

Beim Augenoptiker

  • Für Erwachsene können wir keine Kosten übernehmen.
  • Bei Kindern bis 13 Jahren erfolgt die Sehschärfenbestimmung durch den Augenarzt - auch wenn Ihr Kind bereits eine Brille hatte.
  • Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren können die Kosten für eine Sehschärfenbestimmung über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn Ihr Kind bereits eine Brille hatte und sofern Ihr Kind keine therapeutische Sehhilfe benötigt, zum Beispiel bei Schielen.