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Sie haben das Recht, die Dokumentation Ihrer Behandlung einzusehen, zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen jedoch eingeschränkt sein.

Weitere Details

Zum Beispiel

  • wenn Rechte anderer Personen, zum Beispiel der Familie, die in die Behandlung einbezogen sind, berührt werden oder
  • bei einer psychiatrischen Behandlung.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Einschränkung begründen.

Wichtig zu wissen: Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen. Röntgenbilder können nur an einen Arzt oder eine Ärztin ausgeliehen werden.

Weitere Informationen über Ihre Patientenrechte und zur Patientenverfügung finden Sie unter