Sie haben das Recht, die Dokumentation Ihrer Behandlung einzusehen, zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen jedoch eingeschränkt sein.

Weitere Details

Zum Beispiel

  • wenn Rechte anderer Personen, zum Beispiel der Familie, die in die Behandlung einbezogen sind, berührt werden oder
  • bei einer psychiatrischen Behandlung.

Ihr Arzt muss die Einschränkung begründen.

Wichtig zu wissen: Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen. Röntgenbilder können nur an einen Arzt ausgeliehen werden.

Weitere Informationen über Ihre Patientenrechte und zur Patientenverfügung finden Sie unter