Sie haben das Recht, die Dokumentation Ihrer Behandlung einzusehen, zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen jedoch eingeschränkt sein.
Weitere Details
Zum Beispiel
- wenn Rechte anderer Personen, zum Beispiel der Familie, die in die Behandlung einbezogen sind, berührt werden oder
- bei einer psychiatrischen Behandlung.
Ihr Arzt muss die Einschränkung begründen.
Wichtig zu wissen: Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen. Röntgenbilder können nur an einen Arzt ausgeliehen werden.
Weitere Informationen über Ihre Patientenrechte und zur Patientenverfügung finden Sie unter