Durchblutungsfördernde Mittel, zum Beispiel eine Infusionstherapie bei Hörsturz und Tinnitus kann die Ärztin oder der Arzt seit April 2009 nicht mehr über die TK-Gesundheitskarte abrechnen. Auch eine hyperbare Sauerstofftherapie zur Behandlung des Tinnitus ist keine Kassenleistung.

Weitere Details

Seit Oktober 2015 bietet die Techniker Ihnen jedoch eine neue und innovative Behandlungsmethode: Musik hören mit der Smartphone-App "Tinnitracks Neuro-Therapie". An diesem Versorgungsangebot beteiligen sich HNO-Ärzte aus dem gesamten Bundesgebiet. 

Informationen zum Versorgungsangebot und eine Liste der teilnehmenden Praxen finden Sie unter

Tinnitracks - Tinnitus-App auf Rezept