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Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ). Er besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen und sogenannten Leistungserbringern. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Therapeut:innen, Hilfsmittelanbieter und viele mehr.

Sie alle entscheiden gemeinsam darüber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistung erbracht und damit von den Kassen bezahlt werden dürfen.

Leistungen, die von diesem Gremium abgelehnt wurden oder zu denen noch keine Entscheidung gefällt wurde, werden häufig als individuelle Gesundheitsleistungen (bekannt als "IGeL"-Leistungen) angeboten.