Der Arzt/ die Ärztin oder der Zahnarzt/ die Zahnärztin rechnet nach den privaten Gebührenordnungen für Ärzte/ Ärztinnen und Zahnärzte/ Zahnärztinnen ab. Abhängig von Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der Behandlung können Arzt/ Ärztin oder Zahnarzt/ Zahnärztin das Honorar unterschiedlich hoch ansetzen.


Weitere Details

Auch bei anderen Leistungserbringern müssen Sie davon ausgehen, dass höhere Kosten entstehen als bei einer vergleichbaren Vertragsbehandlung.