Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Behandlungen und Therapien normalerweise über die Gesundheitskarte abgerechnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich privat bei einem Arzt oder einer Ärztin sowie bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin behandeln zu lassen.
Wenn Sie sich für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip entscheiden, werden Sie Selbstzahler (Privatpatientin oder Privatpatient).
Weitere Details
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie direkt an die Praxis bezahlen.
Wir erstatten Ihnen dann den Kostenanteil, der bei der Behandlung über die Versichertenkarte entstanden wäre, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Zuzahlungen, Rabatte und Verwaltungskosten werden davon noch abgezogen.