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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden Ihre Behandlungen und Therapien normalerweise über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich privat bei (Zahn-) Ärzt:innen behandeln zu lassen.

Wenn Sie sich für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip entscheiden, werden Sie Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler (Privatpatientin oder Privatpatient).

Weitere Details

Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie direkt an die Praxis bezahlen und uns anschließend schicken.