Wir erstatten maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Versichertenkarte entstanden wären. Davon abgezogen wird außerdem ein Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent bis höchstens 25 Euro.
Weitere Details
Das ist ein Abschlag für den erhöhten Aufwand, den wir mit der Bearbeitung der Privatrechnungen haben..
Die gesetzlichen Zuzahlungen werden auch berücksichtigt, zum Beispiel bei Arzneimitteln. Hier zahlen Sie zehn Prozent des Apothekenabgabepreises zu, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Neben der gesetzlichen Zuzahlung werden der gesetzlich vorgeschriebene Apothekenrabatt sowie die gesetzlich festgelegten Herstellerrabatte abgezogen. Hat Ihr Arzneimittel einen Festbetrag, tragen wir die Kosten bis zu dieser Höhe.
Berücksichtigen Sie bitte, dass wir die oft erheblichen Kosten nur teilweise erstatten können. Der verbleibende Betrag geht zu Ihren Lasten, wenn er nicht über Zusatzversicherungen oder die Beihilfe abgedeckt ist.
Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dürfen wir auch hier nicht übernehmen.