Ich habe die Kostenerstattung gewählt. Müssen weiterhin bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz, vorher beantragt werden?
Ja, dazu zählt zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz oder eine Psychotherapie. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, klären Sie auch eine Versorgung mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln vorher mit uns ab.