Ja, wir erstatten Ihren Verdienstausfall, wenn im Krankenhaus von ärztlicher Seite aus entschieden wird, dass eine Begleitperson medizinisch notwendig ist.

Die Höhe der Erstattung orientiert sich am Höchstkrankengeld und ist abhängig von der Kürzung Ihres Gehaltes durch Ihren Arbeitgeber.

Weitere Details

Es handelt sich hierbei nicht um Kinderkrankengeld, daher erfolgt keine Anrechnung auf die Anspruchstage. 

Für weitere Informationen zur Berechnung des Verdienstausfalls und für einen Antrag stehen Ihnen unser Expert:innen-Team im Fachzentrum "Ambulante Leistungen" unter 040 - 460 66 20 160 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Zum Thema Kinderkrankengeld erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.