Sie selbst müssen dafür nichts tun. Nimmt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt  bereits am elektronischen Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen (eAU-Verfahren) teil, wird die Krankschreibung digital an uns übermittelt. Seit dem 1. Juli 2022 senden dann alle Vertragsärztinnen und -ärzte die eAU an uns.