Das Verletztengeld wird nach den gleichen Regeln wie das Krankengeld berechnet. Allerdings beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Bruttoentgelts, statt 70 Prozent wie beim Krankengeld. Das Verletztengeld darf das Nettoentgelt nicht übersteigen. Verdienen Sie mehr als die vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestimmte Höchstgrenze, erhalten Sie 80 Prozent dieser Höchstgrenze.

Weitere Details

Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie steuerfreie Zuschläge berücksichtigt, zum Beispiel Feiertags- und Nachtzuschläge.

Die Höchstgrenze ist vom jeweiligen Unfallversicherungsträger abhängig.