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Opfer einer Gewalttat können eventuell Ansprüche auf Opferentschädigung gegenüber den Versorgungsbehörden geltend machen. Die TK nimmt entsprechende Anträge entgegen und leitet sie an das Versorgungsamt weiter.

Weitere Details

Wer vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen wurde und durch diese Gewalttat eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung erlitten hat, kann eine Entschädigung erhalten, die die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Gewalttat ausgleichen soll. Das sieht das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) vor, übrigens auch, wenn Sie im Ausland Opfer einer Gewalttat wurden.

Eine Entschädigung erhalten nicht nur Opfer von Körperverletzungsdelikten, sondern auch sexuell missbrauchte Kinder, Frauen, die Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Nötigung wurden und Hinterbliebene von Opfern und Gewalttaten.

Neben den Leistungen für die Krankenbehandlung und Rehabilitation kommen auch Rentenansprüche als Entschädigung in Betracht.

Antrag auf Opferentschädigung

Den Entschädigungsantrag können Sie ausgefüllt und unterschrieben an unsere zentrale Großkundenanschrift senden (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20909 Hamburg

Wir leiten den Antrag an das zuständige Versorgungsamt weiter.

Antrag auf Opferentschädigung nach dem OEG (PDF, 57 kB)

Strafanzeige und Schmerzensgeld

Damit der Staat den Täter oder die Täterin verfolgen kann, sollten die Opfer möglichst umgehend eine Strafanzeige erstatten. In Fällen, in denen dies für die Betroffenen besonders belastend ist - dazu gehören zum Beispiel, sexueller Missbrauch innerhalb der Familie oder häusliche Gewalt-, kann darauf verzichtet werden.

Schmerzensgeld können nur Sie gegenüber dem Täter/der Täterin geltend machen.