Die Zweitmeinung unserer Kooperationspartner können Sie vor stationären Operationen von Rücken, Hüft-, Schulter- oder Kniegelenken und vor Herzkatheter-Untersuchungen in Anspruch nehmen.
Weitere Details
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten das Recht auf eine Zweitmeinung. Bei Gebärmutterentfernungen und Mandeloperationen (ohne Krebs) muss Ihr behandelnder Arzt Sie sogar aktiv zehn Tage vor Eingriff auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.