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Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und sind nicht mehr in Deutschland kranken- oder pflegeversichert? In bestimmten Fällen können Sie dennoch eine Weiterversicherung in der deutschen Pflegeversicherung beantragen und Leistungen erhalten.

Weitere Details

  1. Sie müssen in den letzten 5 Jahren 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der Weiterversicherung 12 Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein.
  2. Ihren Antrag auf Weiterversicherung in der Pflegeversicherung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft oder der Familienversicherung bei uns stellen.

Ausnahme: Bei einem Aufenthalt in Luxemburg oder den Niederlanden ist eine Weiterversicherung nicht möglich.

Antrag stellen - so geht's

Einfach den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die TK senden.

Am bequemsten geht das als Online-Nachricht unter dem Stichwort "Weiterversicherung" über "Meine TK" oder die TK-App.

Antrag auf Weiterversicherung in der TK-Pflegeversicherung (PDF, 999 kB)

Wenn Sie noch nicht die Vorteile unserer Online-Filiale nutzen, können Sie uns Ihren Antrag per Post zusenden - die TK-Adresse finden Sie im Formular.

Oder per Mail an versicherung@tk.de. Bitte beachten Sie, dass eine Mail ähnlich wie eine Postkarte von jedem mitgelesen werden kann.

Mehr zum Thema:

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85.