Wenn Sie eine Anwartschaft abschließen, haben Sie während der Laufzeit der Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung. Deshalb empfiehlt sich ein privater Krankenversicherungsschutz für das Ausland - auch für Ihre Angehörigen, die Sie ins Ausland begleiten.

Weitere Details

Diese Absicherung sollte sich auch auf vorübergehende Aufenthalte in Deutschland erstrecken (Besuch, Urlaub).