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Im Einzelfall müssen Sie die Kosten für Ihre Behandlung direkt selbst bezahlen. Lassen Sie sich in diesem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Behandlungen und Maßnahmen der Arzt oder die Ärztin vorgenommen hat.

Weitere Details

Möchten Sie Ihr Geld noch im Reiseland erstattet bekommen, können Sie die Rechnung zusammen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen.

Falls Sie dies nicht möchten, ermittelt die TK für Sie den Erstattungsbetrag nach Ihrem Urlaub. Erstattet bekommen Sie dann die ausländischen beziehungsweise deutschen Vertragssätze.

Sie können uns Ihre Rechnungen auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.

Nutzen Sie zum Beispiel unsere Online-Anwendung:

Kostenerstattung von Behandlungen im Ausland

Alternativ senden Sie uns

  • die quittierten Rechnungen über die Behandlungskosten im Original,
  • Originalverordnungen (Rezepte) für Medikamente, Therapien und Ähnliches
  • und ab einem Gesamtrechnungsbetrag über 500 Euro Zahlungsbelege, zum Beispiel Quittung, Kassenbon oder Kontoauszug.

Senden Sie uns Ihre Belege zusammen mit dem Formular "Behandlung im Ausland" an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Informationen dazu, wie lange Sie die Rechnungen einreichen können finden Sie in der Frage:

Wie lange habe ich Zeit, meine Rechnungen zur Kostenerstattung von Leistungen einzureichen?