Bei Schiffsreisen gelten Besonderheiten. Lassen Sie sich von einem Schiffsarzt behandeln, erhalten Sie voraussichtlich eine Privatrechnung.
Fährt das Schiff unter der Flagge eines EU-Staates , eines EWR-Staates , der Schweiz oder eines Abkommensstaates können wir uns an den Kosten beteiligen - unabhängig von der Reiseroute.
Weitere Details
Bei Landgängen innerhalb der EU, in Norwegen, in der Schweiz oder auf Island können Sie für Arztbesuche Ihre TK-Gesundheitskarte verwenden. Auf der Rückseite finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. In der Regel können die behandelnden Ärzte so direkt mit uns abrechnen.
Für Landgänge in der Türkei, in Bosnien-Herzegowina oder Tunesien schicken wir Ihnen gern einen Auslandskrankenschein per Post zu. Teilen Sie uns dafür einfach den Reisezeitraum und Ihr Reiseziel mit. Rufen Sie einfach unser TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr) an.
In allen anderen Ländern dürfen wir leider keine Kosten übernehmen, wenn eine medizinische Behandlung erforderlich wird.