Wir übernehmen für gezielte Behandlungen im Ausland maximal die Kosten, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland kostet.
Weitere Details
Sie nehmen die geplante Behandlung als direkter Vertragspartner des ausländischen Leistungserbringers in Anspruch und erhalten hierfür eine Privatrechnung. Bitte beachten Sie, dass diese privat in Rechnung gestellten Kosten in der Regel höher sind als die erstattungsfähigen Vertragsleistungen in Deutschland.
Bei der Erstattung der uns eingereichten Rechnungen gilt das deutsche Recht. Wir ermitteln die deutschen Vertragssätze abzüglich Zuzahlung und Eigenbeteiligungen, die Sie auch in Deutschland zahlen müssten.
Zusätzlich wird ein Abschlag für Verwaltungskosten und die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen. Diese Abschlag beträgt fünf Prozent des Erstattungsbetrages, höchstens jedoch 25 Euro.