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Entscheidet die Ärztin oder der Arzt, dass der Antikörpertest medizinisch notwendig ist, kann die Behandlung über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Die Testung muss in direktem zeitlichen Bezug zu einer COVID-19-Symptomatik stehen. Privatrechnungen können von der TK nicht erstattet werden.

Weitere Details

Antikörpertests können bei COVID-19-typischen Symptomen in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Insbesondere bei milden Verläufen ist ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden.

Keine Kostenübernahme ohne Symptome

Ein Antikörper-Test ohne direkten zeitlichen Bezug zu COVID-19-Symptomen beispielsweise zur Prüfung einer Immunität zahlen die Krankenkassen nicht. Die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 09.06.2020 begründet dies damit, dass nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft noch ungeklärt sei, inwieweit ein Nachweis von Antikörpern eine Immunität belegt.