Das Kinderkrankengeld berechnet sich aus dem ausgefallenen Verdienst während der Freistellung zur Pflege des Kindes. Grundlage ist also Ihr Nettoverdienst, das Sie in Kurzarbeit verdient hätten sowie das Kurzarbeitergeld.
Das Kinderkrankengeld berechnet sich aus dem ausgefallenen Verdienst während der Freistellung zur Pflege des Kindes. Grundlage ist also Ihr Nettoverdienst, das Sie in Kurzarbeit verdient hätten sowie das Kurzarbeitergeld.