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Wann muss ich was erledigen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten? Unsere Grafik zeigt Ihnen, wie's geht.

Weitere Details

Mutter­schafts­geld in zwei einfa­chen Schritten

Mutterschutzfristen, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und einzureichende Dokumente
* bzw. 12 Wochen bei Früh-, Mehrlingsgeburt oder Behinderung

So gehen Sie vor

  1. Ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin (MET-Bescheinigung) von der Arztpraxis ausstellen lassen
  2. Diese Bescheinigung bei der TK einreichen, am besten über "Meine TK"  Schwangerschaft mitteilen  oder über die TK-App "Nachricht an die TK", Stichwort "Mitteilung Schwangerschaft". Alternativ können Sie uns die Bescheinigung auch per Post zukommen lassen.
  3. Sie erhalten dann kurz vor der Schutzfrist den ersten Teil des Mutterschaftsgeldes von uns.
  4. Nach der Geburt die Geburtsbescheinigung online mithilfe des Einmal-Kennworts hochladen, das wir Ihnen zuschicken:  Geburt mitteilen
  5. Wir überweisen Ihnen anschließend den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes.
  6. Wir senden Ihnen die Bescheinigung für die Elterngeldstelle.

Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes

Als Arbeitnehmerin erhalten Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von uns Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt  die Differenz zum Nettogehalt als Zuschuss. Bei Mehrlingen, Frühgeburten oder bei einer Behinderung Ihres Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten.