Wenn Sie uns die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag einreichen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen Ihrer Schutzfrist. Diese sogenannte Abschlagszahlung überweisen wir frühestens 50 Tage vor Ihrem mutmaßlichen Entbindungstag.
Beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld einfach online:
Weitere Details
Wir überweisen Ihr restliches Mutterschaftsgeld, sobald wir folgende Unterlagen von Ihnen haben:
- Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original - sie enthält den Vermerk "Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft"
- Angaben, die für die Zahlung von Mutterschaftsgeld benötigt werden - Sie können diese online mitteilen
- Zusätzlich bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird eine Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes im Original
Angaben und Unterlagen zur Geburt online übermitteln
Mit der zweiten Zahlung schicken wir Ihnen automatisch eine Bestätigung für die Elterngeldstelle.