Damit Sie Ehe- oder Lebenspartner:in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Weitere Details

Sie können Ihre:n Ehe- oder Lebenspartner:in familienversichern, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie/Er ist nicht hauptberuflich selbstständig oder als Arbeitnehmer:in versichert.
  • Sie/Er ist nicht versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder von der Versicherungspflicht befreit.
  • Sie/Er hat kein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 485 Euro (2023) oder, bei einer geringfügigen Beschäftigung, 520 Euro pro Monat. Elterngeld, Kindergeld oder BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.