Damit Sie Ihren Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Details
Sie können sie familienversichern, wenn sie/er
- nicht hauptberuflich selbstständig ist oder als Arbeitnehmer versichert ist,
- nicht selbst privat versichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist
- regelmäßig nicht mehr als 470 Euro (2021) oder, bei einer geringfügigen Beschäftigung, 450 Euro pro Monat als Gesamteinkommen hat. Elterngeld, Kindergeld oder BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.