Ja, das tun wir.
Wir bezahlen Geburtsvorbereitungskurse durch zugelassene Hebammen und Krankengymnasten (nach ärztlicher Verordnung) mit höchstens 14 Stunden, die von den Hebammen und Krankengymnasten direkt mit uns abgerechnet werden.
Kurse, wie zum Beispiel Hypnobirthing, sind hiervon nicht erfasst.
Weitere Details
Sofern die Hebammen oder Krankengymnasten nicht über die Krankenversicherungskarte abrechnen und Ihnen die Kurskosten in Rechnung stellen, rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 62 01 40. Wir sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
TK-Zusatzleistung: Teilnahme Ihres Partners
Nimmt die Schwangere an einem Geburtsvorbereitungskurs teil, der über die Krankenversicherungskarte angeboten wird, beteiligen wir uns auch an den Kurskosten für den Partner oder die Partnerin. Wir erstatten 80 Prozent der Kosten, maximal 100 Euro.
Voraussetzung ist,
- dass Sie beide bei uns versichert sind,
- der Kurs von einer zugelassenen Hebamme durchgeführt wurde und
- frühestens am 1. Januar 2019 begonnen hat.
Ihre Rechnung können Sie über " Meine TK " hochladen oder uns im Original an
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
schicken (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich). Bitte vermerken Sie die Versichertennummer der Schwangeren.
Übrigens: In Zusammenarbeit mit einigen Kliniken bieten wir Ihnen eine Rundumbetreuung von der Schwangerschaft bis zu den ersten Monaten nach der Geburt an. Hierzu gehören an einigen Standorten auch Leistungen wie ein gemeinsamer Geburtsvorbereitungskurs.
Gesundheitskurse in der Schwangerschaft
Nutzen Sie unsere Gesundheitskurssuche , um einen Gesundheitskurs - auch spezielle Schwangerschaftskurse - in Ihrer Nähe zu finden. Die Rechnung können Sie anschließend ganz bequem online einreichen.