Für Leistungen, die mit Ihrer Schwangerschaft zusammenhängen, müssen Sie nichts dazu bezahlen.
Ausnahme: Wenn Sie wegen Schwangerschaftskomplikationen im Krankenhaus behandelt werden müssen, fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Wenn Sie schwangerschaftsunabhängig Arzneimittel bekommen, leisten Sie ebenfalls die gesetzliche Zuzahlung.