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Für Leistungen, die mit Ihrer Schwangerschaft zusammenhängen, müssen Sie nichts dazu bezahlen. Auf der Verordnung wird dann "zuzahlungsfrei" angekreuzt. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn Sie wegen Schwangerschaftskomplikationen im Krankenhaus behandelt werden müssen oder unabhängig von der Schwangerschaft Medikamente bekommen. Dann fällt die gesetzliche Zuzahlung an.