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Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in einigen Fällen ein Kassenrezept für pflanzliche Medikamente erhalten. Die Kosten werden dann direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Weitere Details

 Dies ist der Fall bei:

  • Kindern bis einen Tag vor dem zwölften Geburtstag
  • Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag
  • Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn die alternativen Arzneimittel gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten