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Damit gewährleistet ist, dass Sie in der Apotheke ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität wie das von der Arztpraxis verordnete Arzneimittel erhalten, darf der Apotheker die Aut-idem-Regelung nur in bestimmten Fällen anwenden.

Weitere Details

Wenn

  • Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels identisch sind,
  • die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees, und wenn
  • das Mittel für eine gleiche Indikation zugelassen wurde.

Als TK-Versicherter erhalten Sie dann oft ein Medikament aus den sogenannten Generika-Rabattverträgen. Denn alle Apotheken müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - die Medikamente ausgeben, für die die Krankenkasse des Kunden Rabattverträge geschlossen hat.